• Wir über uns
  • Datensicherheit
  • Hotline
  • Impressum
  • AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH für Dienstleistungen im Besorgergeschäft „Das LOTTO-Service“ für die Glücksspiele „Lotto 6 aus 45“ und „EuroMillionen“, veranstaltet von der Österreichische Lotterien GmbH (gewerbliche Lotto-Spielgemeinschaften)
1. Vertretung
„Das LOTTO-Service“ ist eine Marke der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH, Zeiss-Strasse 16, 9065 Ebenthal und wird von dieser organisiert und verwaltet. Durch seine Einzahlung schließt der Teilnehmer einer Lotto-Spiel-Gemeinschaft von „Das LOTTO-Service“ mit der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag folgenden Inhaltes: Der Teilnehmer bevollmächtigt mit Vertragsabschluss die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH, ihn beim Abschluss eines Spielvertrages mit der Österreichischen Lotterien GmbH rechtsgeschäftlich zu vertreten. Der Spielvertrag wird damit im Namen der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH auf Rechnung des Teilnehmers einer Spiel-Gemeinschaft von „Das LOTTO-Service“ geschlossen. Der Teilnehmer erteilt hiermit der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH die Vollmacht, auf Rechnung des Vollmachtgebers Verfügungen im Rahmen des Lotto-Gemeinschaftsspiels bezüglich des Sonderkontos der Teilnehmer vorzunehmen und die Rechte des Vollmachtgebers aus dem Spielvertrag gegenüber Dritten wahrzunehmen. Die gts- dataproducts Datenverarbeitungs GmbH verwahrt treuhändisch die Spielscheine der Teilnehmer.
2. Definition der Spielperiode
Eine Spielperiode umfasst alle Ausspielungen von „Lotto 6 aus 45“ und/oder „Euromillionen“ eines Monats gemäß dem von den Österreichischen Lotterien GmbH veröffentlichten Spielplan. Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH kann bei Vorliegen wichtiger organisatorischer Gründe die Anzahl der Ausspielungen, an welchen der Teilnehmer partizipiert, verringern. Dies ist dem Teilnehmer rechtzeitig schriftlich anzukündigen und der Spielbeitrag für diese Spielperiode ist entsprechend zu reduzieren.
3. Definitionen der Spielgemeinschaft, Anteile und Systeme
Eine Spielgemeinschaft umfasst eine bestimmte Anzahl von Anteilen, diese richtet sich nach der für die Leistung maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung. Alle Anteile einer Spielgemeinschaft spielen gemeinsam eine Anzahl von Tipps in den Ausspielungen von „Lotto 6 aus 45“ und/oder „Euromillionen“ einer Spielperiode. Die Anzahl der gespielten Tipps pro Spielgemeinschaft richtet sich nach der für die Leistung maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Kunde (Teilnehmer) kann im Rahmen des zwischen ihm und der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH geschlossenen Vertrages eine beliebige Anzahl von Spielanteilen spielen, wobei sich die gts-dataproducts die Ablehnung des Vertragsabschlusses nach Prüfung der Bonität des Kunden vorbehält. Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH stellt die Spielanteile in der Reihenfolge der bestellten Anteile zu jeweils einer Spielgemeinschaft zusammen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Zuordnung seines/seiner Anteile(s) zu einer bestimmten Spielgemeinschaft, auf sein Verlangen kann jedoch das Mitspiel von Spielperiode zu Spielperiode nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten derart geändert werden, dass sein(e) Anteil(e) anderen Spielgemeinschaften zugeordnet werden. Die von der Spielgemeinschaft gespielten Tipps (Tipp-Systeme) werden von der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH erstellt und den Tippgemeinschaften mit einem Zufallsgenerator zugeordnet, sodass eine willkürliche Zuordnung der Tipps ausgeschlossen und eine statistisch gleichmäßige Chancenverteilung gewährleistet ist. Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH kann den/die Anteil(e) des Teilnehmers anderen Spielgemeinschaften zuordnen, sofern eine Tipp-Gemeinschaft nicht mehr die erforderliche Teilnehmerzahl aufweist. Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH behält sich vor, eine Änderung des Lotto-Systems vorzunehmen (die Tipps zu ändern), wenn ein nach eigener Einschätzung verbessertes System eingesetzt wird.
4. Kundmachung der AGB
Diese AGB einschließlich der für die Leistungen der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen, sowie die Entgeltbestimmungen liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung am Geschäftssitz der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH zur Einsichtnahme bereit und sind im Internet unter www.das-lotto-service.at/agb veröffentlicht. Auf ausdrückliches Verlangen des Teilnehmers werden diese AGB schriftlich kostenlos übermittelt.
5. Vertragsparteien, Rechte und Pflichten
Kunde der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH kann nur eine physische Person sein. Hat der Kunde bereits mit der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH einen Vertrag über die angebotene Leistung abgeschlossen, so wird er als Teilnehmer bezeichnet. Von gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse können unbefristet oder befristet sein, solange nichts anderes vereinbart wird, gelten sie als unbefristet abgeschlossen. Die besonderen Bestimmungen für Verträge mit Mindestvertragsdauer gelten auch für befristete Verträge sinngemäß.
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität, sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden durch Vorlage von amtlichen Dokumenten, wie Lichtbildausweise und Meldezettel vom Kunden zu fordern. Weiters hat der Kunde auf Verlangen der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bank- oder Kreditkartenverbindung nachzuweisen.
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH ist berechtigt, alle Angaben des Kunden, sowie dessen Kreditwürdigkeit zu prüfen.
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH wird kein Vertragsverhältnis mit dem Kunden begründen, wenn dieser minderjährig ist oder dessen Geschäftsfähigkeit aus anderen Gründen beschränkt ist.
6. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Wird eine Leistung der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH nicht erbracht, werden für die Dauer der Nichterbringung die periodischen Entgelte anteilig erstattet.
7. Kontrolle, Gewinnaufteilung
Jedem Teilnehmer, dessen Spielanteil(e) bezahlt ist/sind, wird vor Spielbeginn eine schriftliche Teilnahme-Bestätigung für die kommende Spielperiode zugesandt. Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH bestätigt dem Teilnehmer damit
a) an welchen Spiel-Gemeinschaften und mit wie vielen Spielanteilen er beteiligt ist;
b) mit wie viel Spielanteilen insgesamt seine Tipp-Gemeinschaft spielen wird;
c) die Zahlen aller Tipps, die für seine Spiel-Gemeinschaft bei der Österreichischen Lotterien GmbH abgegeben wurden.
Alle Gewinne werden unter den Teilnehmern der Spielgemeinschaft in Verhältnis der Anteile geteilt. Über die Aufteilung und die Kontoführung hat die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH jedem Spielteilnehmer periodisch Rechenschaft abzulegen (Gewinn-Mitteilung und Kontoauszug). Die Frequenz dieser Abrechnungen ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
8. Haftung und Garantie
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH steht gegenüber den Spielgemeinschaften für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Treuhandschaftabrechnung, der Gewinne etc. ein. Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH haftet für alle Schäden, die im Rahmen der erbrachten Serviceleistungen schuldhaft verursacht werden. Sofern es sich um Schäden handelt, die auf fehlerhaft arbeitende automationsunterstützte Geräte (Computer) zurückzuführen ist, haftet die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sofern sich die Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ergibt, ist die Haftung auf den doppelten Mitspieleinsatz pro Spielperiode beschränkt, darüber hinaus gilt Haftungsausschluß als vereinbart.
Allfällige Garantien ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Garantieansprüche für Prämien aus den Verträgen richten sich nach dem jeweiligen Angebot und werden vom Hersteller entsprechende Produkte erfüllt.
9. Spielbeiträge und Zahlungsbedingungen
In jedem Spielanteilpreis sind der Lottoeinsatz und eine Organisationsgebühr und etwaige Rücklagen für Ansprüche der Teilnehmer enthalten. Diese Organisationsgebühr beinhaltet die Systemerstellung, Systempflege, Ziehungsanalyse, Abrechnungserstellung, Versandabwicklung, Porto und das Telefonhotline-Service. Der Preis des Spielanteils ergibt sich aus dem jeweiligen Systemangebot.
Wenn in der Leistungsbeschreibung und den Tarifbestimmungen nichts anderes vereinbart wurde, wird, wenn das Guthaben von € 10,-- auf dem von gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH geführten Konto des Teilnehmers überschritten wird oder bei Beendigung des Vertrages wird der Saldo des Kontos automatisch abzugsfrei zur Auszahlung gebracht. Hierbei handelt es sich um eine verwaltungstechnische Vereinfachung, es werden jedenfalls alle Gewinne restlos ausgezahlt. Vom Teilnehmer verursachte Fremdgebühren werden zusätzlich berechnet.
Die Höhe der Entgelte der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Entgeltbestimmungen der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH. Entgelte werden grundsätzlich im Voraus in monatlichen Intervallen abgerechnet, wobei aus angebotstechnischen Gründen auch längere Rechnungsperioden (maximal ein Jahr) möglich sind.
Zahlungen für das Mitspiel in den Lottospielgemeinschaften „Das LOTTO-Service“ der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH sind jedenfalls vor Beginn der jeweils nächsten Spielperiode so rechtzeitig zu leisten, dass eine ordnungsgemäße Organisation der Spielgruppen möglich ist. Es gelten daher für Bezahlungen mittels Zahlschein die auf den Rechnungen bzw. Zahlscheinen bekanntgegebenen Einzahlungsfristen, zu welchen das Geld auf einem bekanntgegebenen Konto der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH gutgeschrieben sein muss. Bei Einzugsermächtigungen findet der Einzug vom Konto des Kunden rechtzeitig statt, der Termin dafür wird ebenfalls schriftlich in den monatlichen Mitteilungen an den Kunden bekanntgegeben.
Wird vom Kunden keine Ermächtigung für den Einzug der Forderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, so ist die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH berechtigt, für jede Rechnung ein Zahlscheinentgelt zu verlangen. Sie ist weiters berechtigt, in den Entgeltbestimmungen für bestimmte Leistungen die Vorlage einer verpflichtenden Einzugsermächtigung vorzusehen. Erfolgt eine Zahlung nicht mittels Originalbeleg und ohne Angabe der richtigen Teilnehmernummer oder Spielperiode, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit der korrekten Zuordnung der Zahlung ein und kann gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH dem Kunden ein Bearbeitungsentgelt in Rechnung stellen.
Im Falle des Zahlungsverzuges betragen die Verzugszinsen 12 v.H., zumindest jedoch 3 v.H. über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank (Europäischen Zentralbank). Die im Falle des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze des Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen in der geltenden Fassung anfallenden Kosten und/oder die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten sind – soweit sie zweckdienlich und notwendig waren - entsprechend dem Rechtsanwaltstarifgesetz vom Kunden zu tragen.
Im Zweifelsfall werden Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet. Bei Vertragsende bestehende Guthaben können sowohl per Verrechnungsscheck, als auch auf das vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Konto ausbezahlt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
10. Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen
Der Kunde hat Änderungen seines Namens, sowie jede Änderung seiner Anschrift, der Zahlstelle, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und seiner Bank- oder Kreditkartenverbindung sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH schriftlich anzuzeigen.
Gibt der Kunde eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt, und gehen ihm daher rechtlich bedeutsame Erklärungen der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH, die an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden, nicht zu, so gelten diese dennoch als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.
Nichtbescheinigt zugesandte Erklärungen der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH gelten innerhalb Österreichs mit dem zweiten Werktag nach der Übergabe zur postalischen Beförderung als zugegangen, es sei denn, der Kunde gibt an, die Zustellung wäre nicht oder später erfolgt. Die Zustellfiktion aus dem vorhergehenden Absatz bleibt hiervon unberührt.
11. Datenschutz
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH ermittelt und verarbeitet alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Stammdaten, sowie andere vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gebrachten, personenbezogenen Daten. Diese Daten werden zum Zweck der Leistungserbringung durch die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH gespeichert und werden mit der jederzeit widerrufbaren Zustimmung des Kunden für Marketingzwecke der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH verwendet. Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH ist berechtigt, Stammdaten und andere für die Identität des Kunden maßgeblichen, personenbezogenen Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erforderlich sind, an Dritte zu übermitteln. Diese Daten können mit der jederzeit widerrufbaren Zustimmung des Kunden auch an verbundene Unternehmen zu Werbezwecken übermittelt werden.
12. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Ablauf der vereinbarten Zeit: Eine ordentliche Kündigung ist nicht erforderlich.
Ordentliche Kündigung: so weit in den Entgeltbestimmungen nichts anderes vereinbart ist, ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigung von drei Monaten kündbar. Die Kündigung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen bis zum 15. des vor dem Beginn des jeweils nächsten dreimonatlichen Monats erfolgen. Die Nichtzahlung einer Mitspielrechnung gilt nicht als Kündigung. Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH kann die Zahlung des/der Spielanteilpreise (S) und der Gebühren während der Dauer der Kündigungsfrist verlangen. Die Kündigung muß der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich zugehen.
Tod des Teilnehmers: Hier sind die Rechtsnachfolger des Teilnehmers verpflichtet, den Tod des Teilnehmers unverzüglich der gts data products Datenverarbeitungs GmbH anzuzeigen. Sofern nicht binnen zwei Wochen nach Kenntnis der gts data products Datenverarbeitungs GmbH vom Tod des Teilnehmers ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragt, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Teilnehmers. Für Entgelte, welche aus den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Entgeltbestimmungen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und des Vertragsverhältnisses bestehen, haften unbeschadet anderer Bestimmungen Nachlaß und Erben.
12.1. Fristlose Vertragsauflösung:
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH ist berechtigt, anstelle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Teilnehmer fristlos aufzulösen, wenn
a) der Teilnehmer länger als zwei Rechnungsperioden mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug ist, oder
b) über das Vermögen des Teilnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels kostendeckendes Vermögen abgewiesen wird oder der Teilnehmer sonst seine Zahlungen einstellt,
c) der Kunde sonst wesentliche vertragliche Pflichten verletzt,
d) der Kunde seine Rechts- und Geschäftsfähigkeit verliert und er keine Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters (zum Beispiel Sachwalter) beibringt,
e) der Kunde seine Kreditwürdigkeit verliert, insbesondere er keine inländische Bank- oder Kreditratenverbindung mehr besitzt oder,
f) der Kunde trotz Verlangen der gts dataproducts Datenverarbeitungs GmbH keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle mehr besitzt, oder
g) allgemeine Leistungseinstellung, welche jedoch von der gts dataproducts Datenverarbeitungs GmbH dem betreffenden Teilnehmer mindestens drei Monate vor Einstellung der Leistung schriftlich zur Kenntnis zu bringen ist.
13. Bestreitung von Forderungen
Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH sind vom Kunden binnen einem Monat nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH zu erheben. Andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Werden Entgeltforderungen ohne Ausstellung einer Rechnung bezahlt, so sind vom Kunden Einwendungen binnen einem Monat nach Bezahlung der Forderung schriftlich bei der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH zu erheben. Andernfalls gilt die Forderung ebenfalls als anerkannt.
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH hat aufgrund fristgerechter Einwendungen alle zugrundeliegenden Faktoren zu prüfen und entweder die Richtigkeit der Forderung zu bestätigen oder die Rechnung entsprechend zu ändern.
14. Besondere Bestimmungen für Verträge mit Mindestvertragsdauer
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH ist berechtigt, in ihren Entgeltbestimmungen eine Mindestvertragsdauer vorzusehen. Das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH oder durch den Teilnehmer vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist ausgeschlossen. Auf schriftlichen Antrag des Teilnehmers kann sich die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH bereit erklären, das Vertragsverhältnis nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist einvernehmlich aufzulösen. Wird das Vertragsverhältnis durch fristlose Auflösung durch die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH, durch Tod des Teilnehmers oder durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Teilnehmers vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer ein Restentgelt zu bezahlen. Das Restentgelt beträgt, soweit in den Entgeltbestimmungen nichts anderes vereinbart ist, 90 v.H. der Höhe des für diesen Zeitraum anfallenden Entgelts. Für die Höhe des Entgelts ist, soweit in den Entgeltbestimmungen nichts anderes vereinbart ist, der Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages maßgeblich.
15. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH ist zur Änderung der AGB sowie der für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen nach Vertragsabschluß berechtigt. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen werden dem Teilnehmer schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf der Rechnung oder den monatlichen Spielmitteilungen, mitgeteilt. Sollte der Teilnehmer bis zum Inkrafttreten der Änderung der gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH schriftlich mitteilen, dass er den Änderungen widerspricht, so endet der Vertrag nach der für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Kündigungsfrist ab Zugang der Erklärung. Der Widerspruch wird wirkungslos, falls sich die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs bereit erklärt, gegenüber dem Teilnehmer die Änderungskündigung zurückzuziehen. Widerspricht der Teilnehmer nicht, so erlangen die Änderungen zum bekannt gegebenen Zeitpunkt Wirksamkeit. Der Teilnehmer wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung über die Änderungen gesondert hingewiesen.
Die gts-dataproducts Datenverarbeitungs GmbH ist berechtigt, bei einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer ihre Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen.
16. Allgemeines
Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt Österreichisches Recht. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame zu ersetzen, welche dem ursprünglich angestrebten Zweck wirtschaftlich entspricht. Mit der Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorhergehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
 
  • Startseite
  • Kundenzugang
  • Registrierung
  • Spielangebote
  • Spielbedingungen
  • Lotto-Ergebnisse
  • EuroMillionen-Ergebnisse
  • Lotto Deutschland - Ergebnisse
  • Kontakt
Support by JoomlaPanel