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Spielbedingungen A29-Lotto

 

Vertretung

Jede Spielgemeinschaft hat derzeit 21 Anteile und spielt in jeder Ziehung (Sonntag und Mittwoch) im Namen und auf Rechnung aller Mitspieler 34 von Das LOTTO-Service erstellte Computertipps im Österreichischen Lotto 6 aus 45. Jeder Teilnehmer wird entsprechend dem(n) von Ihm bezahlten Anteil(en) Miteigentümer der Spielscheine, welche von Das LOTTO-Service für Ihn treuhändisch erworben und verwahrt werden.

Kontrolle, Gewinnaufteilung

Jeder Teilnehmer erhält alle Tipps der Spielgemeinschaft(en) in welcher (welchen) er mitspielt, vor der ersten Ziehung des Monats zur Kontrolle. Alle Gewinne werden unter den Teilnehmern der Spielgemeinschaft in Verhältnis der Anteile geteilt. Über die Aufteilung und die Kontoführung ist jedem Spielteilnehmer monatlich Rechenschaft abzulegen (Gewinn-Mitteilung und Kontoauszug).

Dauer des Mitspiels, Spielbeiträge und Stornierung

Die Mindestteilnahmedauer ist eine Spielperiode (1 Monat), also 8 bzw. 9 Ziehungen. Eine Stornierung der Spielteilnahme ist ohne Angabe von Gründen bis zum 15. des Vormonats telefonisch, per Brief oder per FAX möglich. Der Spielbeitrag ist der aktuellen Beschreibung zu entnehmen. Dieser gilt für einen Anteil und ein Spielmonat und ist im vorhinein zu bezahlen (unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Lotto-Runden in dieser Spielperiode). Eine Nichtzahlung eines Spielbeitrages berechtigt "Das LOTTO-Service", die Teilnahme für die unbezahlte Spielperiode auszusetzen, oder den Spielanteil aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Im zweiten Fall hat der Spielteilnehmer keinen Gewinnanspruch. Sollte der Spielbeitrag nicht rechtzeitig einlangen, so wird dieser für die nächstmögliche Spielperiode verwendet. Im Spielbeitrag sind beinhaltet: Die Kosten für die im Österreichischen Lotto 6 aus 45 gespielten Tipps, Organisations- und Systemerstellungskosten, Porti und Mehrwertsteuer. Alle Gewinne werden bei Überschreiten von € 10,-- oder bei Stornierung abzugsfrei überwiesen (bei Einzugsverfahren) oder per Verrechnungsscheck übermittelt (Zahlscheinzahler). Hierbei handelt es sich um eine verwaltungstechnische Vereinfachung, es werden jedenfalls alle Gewinne restlos ausgezahlt. Vom Teilnehmer verursachte Fremdgebühren werden zusätzlich berechnet

Haftung und Garantie

Das LOTTO-Service steht gegenüber den Spiel­gemeinschaften für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Treuhandschaft, Abrechnung der Gewinne, etc. ein. Das LOTTO-Service haftet für alle Schäden, die im Rahmen der erbrachten Serviceleistung schuldhaft verursacht werden. Im Übrigen haftet Das LOTTO-Service nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere dann, wenn die ein­gesetzten automatisationsunterstützten Geräte (Computer) fehlerhaft arbeiten. Hier haftet Das LOTTO-Service ebenfalls bei Bedienungsfehlern und/oder Ausfall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vertragliche Haftung ist auf den zehnfachen Mitspieleinsatz pro Spielperiode beschränkt, soferne ein Schaden eines Mitspielers, weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Allgemeines

Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt Österreichisches Recht. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame zu ersetzen, welche dem ursprünglich angestrebten Zweck wirtschaftlich entspricht.

 
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